Fruchtsaft
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9,49 €
Inhalt: 0,75 L (12,65 € / 1 L)3,99 €
Inhalt: 0,2 L (19,95 € / 1 L)10,99 €
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Inhalt: 0,2 L (19,95 € / 1 L)Fruchtsaft ist ein Getränk, das durch Pressen oder Auspressen von Früchten gewonnen wird und deren typischen Geschmack sowie die charakteristischen Inhaltsstoffe der jeweiligen Frucht enthält. Rechtlich unterliegt Fruchtsaft in der EU der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung, die genau festlegt, welche Bezeichnung ein Produkt tragen darf. Während Fruchtsaft zu 100 % aus dem Fruchtanteil selbst besteht, dürfen Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränk mit Wasser und Zucker oder Honig verdünnt sein. Diese Abgrenzung ist wichtig, um die verschiedenen Produkte im Regal der Erfrischungsgetränke richtig einordnen zu können.
Innerhalb der Gattung Fruchtsaft gibt es mehrere Herstellungsarten, die sich im Geschmack und in der Konsistenz unterscheiden:
Zu den bekanntesten Fruchtsäften zählen Orangensaft, Apfelsaft und Traubensaft, daneben finden sich auch Mischungen mehrerer Fruchtsorten. Der jeweilige Fruchtgehalt und die Art der Herstellung bestimmen maßgeblich den Geschmack – von klar und leicht bis dickflüssig und intensiv fruchtig.
Beim Kauf von Fruchtsaft lohnt sich ein Blick auf die Zutatenliste: Steht dort ausschließlich die Frucht selbst, handelt es sich um einen reinen Fruchtsaft ohne Zusatz von Wasser und Zucker. Wer einen milderen, weniger säurebetonten Geschmack bevorzugt, greift eher zu Fruchtnektar. Direktsaft eignet sich besonders für alle, die Wert auf ein unverfälschtes Aroma legen, während Saft aus Konzentrat meist preislich günstiger ausfällt.
Fruchtsaft passt zu vielen Anlässen – zum Frühstück, als Erfrischung zwischen den Mahlzeiten oder als alkoholfreie Alternative bei Feiern. Klassiker wie Orangensaft oder Apfelsaft lassen sich gut gekühlt servieren, während kräftigere Sorten wie Traubensaft auch mit etwas Mineralwasser gestreckt werden können, um den Geschmack leichter zu gestalten.
Als Fruchtsaft gilt ein Getränk, das zu 100 % aus dem Saft von Früchten besteht, ohne Zugabe von zusätzlichem Wasser, Zucker oder Aromen. Davon abzugrenzen sind Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränke, die einen geringeren Fruchtgehalt aufweisen und mit Wasser sowie teilweise Zucker oder Honig verdünnt sein dürfen.
Zu den verbreitetsten Fruchtsäften zählen Orangensaft, Apfelsaft und Traubensaft. Daneben gibt es zahlreiche weitere Sorten aus einzelnen Früchten sowie Mischsäfte aus mehreren Fruchtarten. Unterschieden wird zudem nach der Herstellungsart, etwa Direktsaft oder Saft aus Konzentrat.
Die Angabe „100 % Fruchtsaft“ bedeutet, dass das Getränk ausschließlich aus dem Saft der jeweiligen Frucht besteht, ohne Zusatz von Wasser, Zucker oder anderen Zutaten. Diese Bezeichnung ist in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung genau geregelt.
Letzte Aktualisierung 11.09.2026